E-Rechnungspflicht im Handwerk – das solltest du darüber wissen!


E-Rechnungspflicht im Handwerk – das solltest du darüber wissen!

E-Rechnungspflicht im Handwerk – das solltest du darüber wissen!

#Magazin#Betriebsmanagement

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die E-Rechnungspflicht für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen. Ab diesem Zeitpunkt gibt es beim Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen neue gesetzliche Vorgaben, die du in deinem Geschäftsalltag beachten musst.

Wir klären dich auf, was ab 2025 auf dich zukommt!

Hamsta

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Im Business-to-Business (B2B) sollen Rechnungen zukünftig standardisiert werden. Dazu wird die elektronische Rechnung, kurz E-Rechnung, spätestens ab 2028 als alleinige Rechnungsart gültig sein. Das bedeutet auch: Papierrechnung werden im B2B-Bereich komplett verschwinden.

Was ist genau eine E-Rechnung?

E-Rechnungen müssen einen digitalen Datensatz enthalten, der strukturiert und maschinenlesbar ist. Aktuell erfüllen die XRechnung sowie Rechnungen im ZUGFeRD-Format die geforderte EU-Norm. Alle anderen elektronischen Formate ohne XML-Datensatz gelten nur als „sonstige Rechnungen“ und dürfen spätestens ab 2028 nicht mehr im B2B-Bereich Umlauf sein.

Bist du betroffen?

Für dich gilt die Pflicht, wenn du in Deutschland ansässig bist und Rechnungen mit steuerbaren und steuerpflichtigen Umsätzen an ebenfalls in Deutschland ansässige Unternehmen versendest. Nicht betroffen sind steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro.

Was gilt für dich ab wann?

Die E-Rechnungspflicht wird stufenweise eingeführt:

  • Ab 01.01.2025
    Der Vorrang von Papierrechnungen entfällt. Jedes Unternehmen kann elektronische Rechnungen versenden – und du musst diese annehmen können. Papierrechnungen dürfen noch, ebenso wie EDIFACT-Rechnungen, versendet werden. Andere elektronische Formate wie Standard-PDFs dagegen kannst du nur noch mit Zustimmung des Empfängers versenden.

  • Ab 01.01.2027
    Sollte dein Vorjahresumsatz mehr als 800.000 Euro betragen, musst du im B2B E-Rechnungen versenden. Liegst du mit dem Vorjahresumsatz unterhalb dieser Grenze, gilt für dich weiterhin, gilt für dich dasselbe wie seit dem 01.01.2025.

  • Ab 01.01.2028
    Du bist verpflichtet, Rechnungen, die du an Unternehmen richtest, ausschließlich als E-Rechnung zu versenden.

Weiterhin gilt: E-Rechnungen musst du natürlich nach den Vorgaben der GoBD archivieren!

Fazit

Ab dem 1. Januar 2025 musst du in der Lage sein, elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten zu müssen. Allerspätestens 2028 musst du auch selbst in der Lage sein, Rechnungen im XRechnungs- oder ZUGFeRD-Format an deutsche Unternehmen zu versenden. Papierrechnungen oder in Word- bzw. Excel erstellte Rechnungen sind dann nicht mehr gültig. Daher solltest du schon jetzt auf eine passende Software umsteigen, damit du für die Zukunft optimal gerüstet bist!



Mit WINWORKER sind schon jetzt XRechnungen und ZUGFeRD-Rechnungen möglich, genauso die GoBD-konforme Archivierung.

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