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Hochwasser - Betroffene Betriebe können Kurzarbeit anmelden


Hochwasser - Betroffene Betriebe können Kurzarbeit anmelden

Hochwasser - Betroffene Betriebe können Kurzarbeit anmelden

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Kurzarbeit ist uns spätestens seit Corona allen ein Begriff. Aktuell hat sich die Lage in den Hochwassergebieten etwas beruhigt, doch noch immer sind manche Malerbetriebe hart getroffen und können ihrer Arbeit nicht wie gewohnt nachgehen.

Wenn diese Naturgewalten zu Arbeitsausfällen führen, steht Unternehmen die Möglichkeit offen, Kurzarbeitergeld zu beantragen – und das sogar bequem online.

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Schwierige Lage für betroffene Malerbetriebe

Gerade Bayern und Baden-Württemberg wurden von der Katastrophe hart getroffen und viele Handwerks- und Malerbetriebe stehen vor großen Herausforderungen. Für manche ist der Schaden so groß, dass die Existenz bedroht ist.

Zwar fliest das Wasser langsam ab und die Lage beruhigte sich etwas. Der Schaden ist aber da und wir alle sehen noch die Helfer im Schlamm und zerstörte Häuser und Betriebe.

Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit informiert: Ist ein Betrieb direkt von außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen betroffen, wie es bei einer Hochwasserkatastrophe der Fall ist, kann Kurzarbeit aufgrund eines unabwendbaren Ereignisses angezeigt werden. Wichtig dabei ist, dass Betriebsausfallversicherungen berücksichtigt werden und die Anzeige unverzüglich nach Eintritt des Ereignisses erfolgt, um Anspruch auf Kurzarbeitergeld ab dem Beginn des Arbeitsausfalls zu haben.

Die Kurzarbeit kann auch online über die Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden.

Auch für Helfer bei Aufräumarbeiten gibt es Anspruch auf Kurzarbeit

Besonders hervorzuheben ist, dass Mitarbeiter, deren Arbeit aufgrund des Hochwassers ausfällt, bei den Aufräumarbeiten im eigenen Betrieb unterstützen können, ohne ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld zu verlieren. Zudem ist es in der Regel nicht erforderlich, Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Auch Produktionsbetriebe, die aufgrund des Hochwassers kein Material von ihrem Zulieferer erhalten, sowie Zulieferer, die ihre Waren nicht ausliefern können, weil der Abnehmer vom Hochwasser betroffen ist, können Kurzarbeitergeld beantragen.

Diese Regelungen bieten eine wichtige Unterstützung für Betriebe, die durch die Naturkatastrophe in Not geraten sind. Sie ermöglichen es, die finanzielle Belastung zu mildern und den Wiederaufbau anzugehen. Für alle Fragen rund um das Thema Kurzarbeitergeld stehen die entsprechenden Stellen zur Verfügung, um betroffenen Unternehmen zur Seite zu stehen.


Du hast Fragen zur Kurzarbeit? Betrieben steht die kostenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Alles Informationen zum Thema Kurzarbeit findest du auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.

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