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Rechte & Pflichten in der Ausbildung


Du hast dich für eine Ausbildung im Maler- und Lackiererhandwerk entschieden? Super Wahl! Aber neben dem ganzen Streichen und Lackieren gibt es auch ein paar wichtige Dinge, die du wissen solltest – zum Beispiel deine Rechte. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, damit du gut informiert durchstarten kannst.

Kenne deine Rechte als Azubi

Okay, zugegeben: das Thema Rechte in der Ausbildung klingt erstmal etwas lame. Sie sind jedoch mega wichtig, damit du eine gute Ausbildung erfährst.

In Deutschland sorgen Gesetze dafür, dass alle Azubis während der Ausbildung fair behandelt werden. Geregelt werden zum Beispiel deine Arbeitszeiten oder dein Urlaubsanspruch. Aber der Reihe nach. Wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Rechte in deiner Malerausbildung.


Dein Recht auf Ausbildungsziele

Klingt irgendwie nicht so spannend, aber was ist damit gemeint? Damit ist gemeint, dass der Betrieb dir alle Skills, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln muss, damit du die Ziele deiner Ausbildung erreichst. Ist ja erstmal logisch. Dieses Recht schützt dich aber auch davor, dass du zu viele Aufgaben übernehmen musst, die nicht wirklich zu deinem Ausbildungsberuf gehören.

Musst du zum Beispiel immer nur Kaffee machen oder private Besorgungen für den Chef erledigen sollst, gehört das nicht in die Ausbildungsziele. Wenn es hart auf hart kommst, kannst du mit dem sogenannten Arbeitsverweigerungsrecht solche Arbeiten verweigern.

Heißt nicht, dass man nicht mal den Kaffee für die Kollegen machen kann. Sollte sich aber alles in Grenzen halten.

Recht auf einen Ausbilder

Nicht jeder Maler und Lackierer ist auch gleich befähigt neue Talente auszubilden. Dafür muss man eine Prüfung ablegen und ein qualifizierter Ausbilder sein.

Muss der Ausbilder immer am Start sein? Nein, er muss nicht dein Händchen halten oder hinter dir stehen. Es gibt Arbeiten, die du auch ganz alleine bewältigen kannst. Bei komplizierten oder gefährlichen Arbeiten muss der Ausbilder immer vor Ort sein. Genauso sieht es bei Überstunden aus.

Das Recht auf eine faire Ausbildungsvergütung

Als Azubi hast du Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Das bedeutet, dass du für deine Arbeit bezahlt wirst. Die Höhe deiner Vergütung hängt von deinem Ausbildungsjahr und dem Tarifvertrag ab. Also, keine Sorge – du wirst für deine Mühen belohnt!

Dein Recht auf Urlaub

Urlaub ist wichtig, um sich zu erholen und neue Energie zu tanken. Als minderjähriger Azubi hast du je nach Alter zwischen 25 und 30 Werktage Urlaub. Volljährige Azubis haben mindestens 24 Werktage Urlaub. Also, plane deinen Urlaub gut und genieße die freie Zeit!

Alles was du über deinen Urlaub in der Ausbildung wissen solltest, bekommst du hier.

Arbeitszeiten in der Ausbildung

Deine Arbeitszeiten sind gesetzlich geregelt. Es unterscheidet sich etwas, ob du während deiner Ausbildung noch unter 18 Jahren oder bereits volljährig bist. Wie lange du Arbeiten musst, wie lange deine Pausen dazwischen sein müssen und was du sonst noch wissen solltest, haben wir in einem extra Artikel für dich aufgelistet.

Das Recht auch mal krank sein zu dürfen

Wer krank ist, ist krank und soll sich ausruhen. Das gilt auch in der Ausbildung. Deine Pflicht ist es, deinen Betrieb sofort zu informieren, solltest du nicht arbeiten können.

Ab wann du einen ärztlichen Attest brauchst, ob du weiter Gehalt bekommst und wie viele Fehltage überhaupt erlaubt sind - das erfährst du alles im folgenden Artikel.

Dein Recht auf ein Ausbildungszeugnis

Du hast deine Ausbildung als Maler/-in und Lackierer/-in erfolgreich abgeschlossen und möchtest nun etwas in den Händen halten: dein Abschlusszeugnis zur bestandenen Prüfung. Du hast aber auch das Recht auf ein Ausbildungszeugnis, welches von deinem Betrieb ausgestellt wird. Passiert oft automatisch, aber manchmal muss man es auch aktiv einfordern.

Freistellung für Berufsschule und Prüfungen

Für die Teilnahme am Unterricht in der Berufsschule und an Prüfungen musst du vom Betrieb freigestellt werden. Am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung wirst du ebenfalls von der Arbeit freigestellt. So kannst du dich in Ruhe vorbereiten und deine Prüfungen meistern.

Mehr Infos zur Freistellung findest du auch im Artikel zu den Arbeitszeiten.

Dein Recht auf Berufskleidung und Arbeitsmaterial

Wenn Berufskleidung vorgeschrieben ist, muss dein Betrieb diese kostenlos zur Verfügung stellen. Das fällt unter das Recht auf Ausbildungsmittel. Dazu gehören auch Werkzeuge und Werkstoffe. So bist du immer gut ausgestattet und bereit für die Arbeit.

Das Recht die Ausbildung zu verkürzen

Im Normalfall dauert die Ausbildung zum Maler & Lackierer 3 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzt werden. Dafür müssen deine Leistungen sowie Noten stimmen und es muss absehbar sein, dass du auch in der kurzen Zeit, die Ausbildungsziele erreichst. Auch dein Malerbetrieb muss das "okay" geben. Oft wollen Betriebe, dass man die 3 Jahre Lehre komplett nutzt, um auch wirklich eine gute Ausbildung zu erfahren.

Kündigungsrecht während der Ausbildung

Während der Probezeit kannst du, aber auch der Ausbildungsbetrieb das Arbeitsverhältnis einfach kündigen. Später hast du als Azubi noch immer das sogenannte Kündigungsrecht. Wenn ihr im Ausbildungsvertrag nichts anderes ausgemacht habt, kannst du mit einer Frist von 4 Wochen deine Ausbildung kündigen.

Bevor du diesen Schritt wagst, solltest du jedoch erstmal das persönliche Gespräch bei deinem Malerbetrieb suchen.


Und was mache ich, wenn meine Rechte als Azubi verletzt wurden?

Wenn du das Gefühl hast, dass deine Recht als Auszubildender verletzt wurden, solltest du das persönliche Gespräch suchen. Du kannst zum Beispiel zu deinem Ausbilder, Chef oder einem anderen Vertrauten in der Firma gehen.

Sollte das nichts bringen, kannst du im Notfall auch den Kontakt mit der zuständigen Handwerkskammer suchen.

Wenn du dich auf Grund der Rechtsverletzungen nicht mehr sicher oder wohl fühlen solltest, solltest du über eine Kündigung nachdenken oder die Ausbildung zu wechseln. Wechselst du die Ausbildung, brichst du deine Ausbildung nicht komplett ab, sondern wechselst den Ausbildungsbetrieb und fährst dort mit deiner Ausbildung weiter fort. Ganz ehrlich: dieser Schritt ist gerade als Azubi nicht easy. Aber auch hier helfen dir die Handwerkskammern und co.