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Arbeitszeiten in der Malerlehre: Deine Rechten & Pflichten


Arbeitszeiten in der Malerlehre: Deine Rechten & Pflichten

Arbeitszeiten in der Malerlehre: Deine Rechten & Pflichten

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Die Ausbildung zum Maler und Lackierer ist ein echter Knaller: Du lernst, wie du Räume in wahre Kunstwerke verwandelst, Fassaden zum Strahlen bringst und mit Kreativität und handwerklichem Geschick beeindruckende Ergebnisse erzielst. Doch neben der ganzen Action auf der Baustelle und in der Werkstatt gibt es auch einen wichtigen Aspekt, den du nicht vernachlässigen solltest: deine Arbeitszeiten. Denn auch wenn die Arbeit Spaß macht, ist es entscheidend, dass du deine Rechte kennst und deine Pflichten erfüllst. In diesem Artikel tauchen wir tief in das Thema Arbeitszeiten ein und klären alle wichtigen Fragen, damit du deine Ausbildung optimal gestalten kannst.

Hamsta

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Wie lange darfst du arbeiten?

Die Arbeitszeiten für Azubis sind in Deutschland gesetzlich geregelt und hängen davon ab, ob du minderjährig oder volljährig bist. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist dein bester Freund, wenn du unter 18 Jahre alt bist. Es schützt dich vor Überlastung und sorgt dafür, dass deine Gesundheit nicht gefährdet wird. Für volljährige Azubis gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Maximale Arbeitszeiten

  • Minderjährige Azubis (unter 18 Jahre):

    • Maximal 8 Stunden täglich

    • Maximal 40 Stunden wöchentlich

    • Keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, außer in bestimmten Branchen wie Gastronomie oder Pflege

  • Volljährige Azubis (ab 18 Jahre):

    • Maximal 8 Stunden täglich, kann auf 10 Stunden verlängert werden, solange der Durchschnitt von 8 Stunden täglich in einem Zeitraum von 6 Monaten oder 24 Wochen nicht überschritten wird

    • Maximal 48 Stunden wöchentlich

    • Arbeit an Wochenenden und Feiertagen ist möglich, wenn es betrieblich notwendig ist

Pausenregelung

Pausen sind super wichtig, um neue Energie zu tanken. Wie lange deine Pause ist, ist vom Betrieb abhängig. Hier ist der Blick in den Ausbildungsvertrag das A und O.

Es gibt aber auch für Pausen gesetzliche Vorgaben. Jugendliche haben klare Pausenregelungen: 30 Minuten bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit und 60 Minuten bei mehr als 6 Stunden.

Für Erwachsene und allgemein gilt Folgendes:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden: mindestens 30 Minuten Pause

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: mindestens 45 Minuten Pause

  • Pausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden

  • Länger als 6 Stunden am Stück darfst du nicht ohne Pause arbeiten

Berufsschule gleich Arbeitszeit?

Deine Stunden, die du in der Berufsschule verbringst gelten als Arbeitszeit. Dabei wird die tatsächliche Unterrichtszeit plus die Pausen zwischen den Unterrichtsstunden gezählt. Die Zeit, die du für den Hin- und Rückweg brauchst, wird nicht angerechnet, sie zählt also nicht zur Arbeitszeit.

Ein langer Tag in der Berufsschule mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (von 45 Minuten) wird dir als ganzer Arbeitstag angerechnet. Das gilt aber immer nur für einen Tag in der Woche. Hast du an einem 2. Tag auch mehr als fünf Stunden, müsstest du danach noch arbeiten.

Eine Ausnahme ist der Blockunterricht. Hast du eine Woche am Stück in der Berufsschule bist, gilt die Berufsschulzeit pauschal als Arbeitszeit. Das gilt, bei mindestens 25 Stunden (45 Minuten pro Stunde) Unterricht. Der Unterricht muss aber auch tatsächlich stattfinden.

Achtung: Fällt der Unterricht mal aus, gilt die übliche Anrechnung, also Unterrichtszeit plus Pausenzeit.

Knackig auf einen Blick

  • Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darfst du nicht noch vorher arbeiten.

  • Arbeitszeit = Schulstunde + Pause

  • Mehr als 5 Schulstunden = ganzer Arbeitstag (gilt nur an einem Berufsschultag pro Woche)

  • Blockunterricht mit mindestens 25 Stunden = ganze Arbeitswoche

  • Für Prüfungen muss dich der Malerbetrieb freistellen

Überstunden

Im Malerhandwerk kann es hin und wieder zu Überstunden kommen, zum Beispiel wenn man mal das Wetter ausnutzen muss. Überstunden sollten aber die Ausnahme sein.

Minderjährige dürfen überhaupt keine Überstunden machen. Erwachsene schon, sofern der Betrieb die Überstunden als notwendig ansieht. Deine zusätzlich geleisteten Stunden müssen bezahlt werden oder durch Freizeit ausgeglichen werden.


Fazit

Es gibt noch weitere Regelungen zum Beispiel für Nachtarbeiten - diese Sonderfälle werden dich aber sehr wahrscheinlich nicht betreffen. Wir raten dir, immer offen mit deinem Chef über deine Arbeitszeiten zu sprechen.

Vermutlich gibt es bei euch eine Form der Zeiterfassung. Wenn nicht, dokumentiere für dich deine Arbeitszeiten und Überstunden. Das brauchst du ggf. auch für dein Berichtsheft.

Bei Problemen kannst du dich an die Handwerkskammer oder deine Gewerkschaft wenden.

Kenne deine Rechte bei der Arbeitszeit, achte auf deine Gesundheit und nimm deine Pausen ernst.

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