Krank in der Ausbildung: Was tun?


Krank in der Ausbildung: Was tun?

Krank in der Ausbildung: Was tun?

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Die Ausbildung läuft, die Nase auch und zack, dich hat es voll erwischt. Wenn du krank bist, ist es wichtig, dass du dich erholst und schonst und deine Krankheit auskurierst. Deine Rechte, Pflichten und alles was du zu Fehltagen in der Ausbildung wissen sollst, erfährst du hier.

Hamsta

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Was passiert, wenn ich Azubi oft krank fehle?

Durchatmen: erstmal passiert absolut gar nix. Du kannst als Auszubildender nicht einfach wegen Krankheitstagen gekündigt werden. Das geht nur in Ausfällen - kommen wir weiter unten nochmal drauf.

Generell gibt es keine gesetzliche Regelung für eine maximale Anzahl an Fehltagen. Du solltest aber nicht mehr wie 10% deiner Arbeitszeit fehlen. Auf die 3 Jahre Ausbildung als Maler/-in & Lackierer/-in ergeben das ca. 66 Tage. Fehlst du häufiger wie 10% deiner Ausbildung, kann es sein, dass du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wirst.

Was tun, wenn du krank wirst?

Wenn du krank wirst, ist das Wichtigste, dass du deinen Betrieb sofort informierst. Am besten rufst du direkt morgens an und sagst Bescheid, dass du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst. Das ist super wichtig, damit dein Arbeitgeber planen kann und weiß, dass du fehlst.

Bei unentschuldigten Fehltagen kann es zur Abmahnung oder im schlimmsten Fall auch zur fristlosen Kündigung führen.

Krankmeldung und Attest

Wann du ein ärztliches Attest brauchst ist in den Malerbetrieben unterschiedlich. In der Regel brauchst du es, wenn du länger als 3Tage krank bist. Das bedeutet, dass du spätestens am vierten Tag deiner Krankheit zum Arzt gehen und dir eine Bescheinigung holen musst. Manche Betriebe verlangen das Attest sogar schon ab dem ersten Krankheitstag, also check das am besten vorher in deinem Ausbildungsvertrag.

Bekomme ich Gehalt auch wenn ich krank bin?

Auch wenn du krank bist, bekommst du weiterhin dein Gehalt. Das nennt sich Entgeltfortzahlung und gilt für bis zu sechs Wochen. Danach bekommst du Krankengeld von deiner Krankenkasse. Das sind 70 % deines Bruttogehalts, aber höchstens 90 % deines Nettogehalts. Wichtig ist, dass du deine Krankmeldung rechtzeitig abgibst, damit du deinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht verlierst.

Was darfst du während deiner Krankheit machen?

Während du krankgeschrieben bist, solltest du alles tun, was deiner Genesung förderlich ist. Ein Spaziergang an der frischen Luft ist zum Beispiel okay, wenn du dich dabei gut fühlst. Aber Kino oder Party sind eher nicht drin, denn das könnte deinem Heilungsprozess schaden und zu Problemen mit deinem Arbeitgeber führen.

Krank im Urlaub

Falls du im Urlaub krank wirst, wird die Zeit, die du krankgeschrieben bist, nicht als Urlaub angerechnet. Du bekommst die Urlaubstage also wieder gutgeschrieben. Du musst aber auch hier ein ärztliches Attest vorlegen, um das zu belegen. So kannst du sicherstellen, dass du deine Urlaubstage nicht verlierst.

Kündigung wegen Krankheit?

Das geht nicht so schnell. Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur unter bestimmten Umständen möglich. Es gibt eigentlich nur 3 Gründe, aus denen du auf Grund von Krankheit gekündigt werden darfst:

  • Wenn du in einem Zeitraum von 2 Jahren pro Jahr mindestens 45 bis 60 Kurzkrankheitstage hast.

  • Es ist absehbar, dass du im Laufe deiner Ausbildungszeit höchstwahrscheinlich nicht mehr gesund wirst.

  • Wegen einer Erkrankung bist du nicht mehr für deinen Ausbildungsberuf geeignet. Das kann zum Beispiel passieren, wenn du eine Allergie gegen bestimmte Arbeitsmittel entwickelst.


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