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Mit CapaGreen auf die Reise zu mehr Nachhaltigkeit


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#News#Betriebsmanagement

In der Bauindustrie gibt es ständig neue Regelungen, die den Alltag der Betriebe beeinflussen. Eine der neuesten Herausforderungen betrifft die Wegezeitentschädigung und den Verpflegungszuschuss. Seit 2023 müssen Bauunternehmen ihren Mitarbeitenden für die Fahrt zur Baustelle eine Entschädigung zahlen. Das klingt erstmal nach einer guten Sache, bringt aber auch eine Menge Bürokratie mit sich.

Der Artikel von Eva Neuthinger im Handwerk Magazin zeigt, wie Betriebe diese bürokratischen Hürden erfolgreich meistern können und worauf sie besonders achten müssen. Hier das wichtigste auf einen Blick.

Hamsta

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Kurz und Knackig auf den Punkt

Wegezeitentschädigung und Verpflegungszuschuss:

  • Seit 2023 zahlen Bauunternehmen einen Verpflegungszuschuss, dessen Höhe von der Entfernung zur Baustelle abhängt.

  • Ab Januar 2024 gelten folgende Werte pro Tag:

  1. 0 bis 50 Kilometer: 7 Euro

  2. 51 bis 75 Kilometer: 8 Euro

  3. 76 bis 200 Kilometer: 9 Euro

  4. 201 bis 300 Kilometer: 18 Euro

  5. 301 bis 400 Kilometer: 27 Euro

  6. Ab 401 Kilometer: 39 Euro

  7. Ab 500 Kilometer: Ein Tag Freistellung im Monat

Voraussetzungen für die Zahlungen:

  • Mitarbeitende müssen auf wechselnden Baustellen tätig sein.

  • Die Fahrtzeit zählt nicht als Arbeitszeit.

  • Mitarbeitende sind länger als 8 Stunden am Tag von Zuhause abwesend.

Bürokratische Herausforderungen:

  • Betriebe müssen die genaue Kilometeranzahl der Fahrtstrecke ermitteln.

  • Die kürzeste Wegstrecke ist relevant.

  • Die Fahrtzeit von der Wohnung zur Baustelle muss mindestens 75 Minuten betragen.

Fazit

Für Betriebe bedeutet das alles eine Menge zusätzlicher Arbeit und Bürokratie. Aber mit den richtigen Tipps und etwas Organisation lassen sich diese Hürden meistern. Wer mehr darüber erfahren möchte, kann den vollständigen Artikel im Handwerk Magazin lesen.

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