Die häufigste Haftungsfalle ist der unterlassene Hinweis auf mögliche Mängel. Für Mängel haftet der Auftragnehmer verschuldensunabhängig. Wenn ein Mangel an der Leistung auftritt, haftet der Auftraggeber immer, es sei denn er kann nachweisen, dass den Auftraggeber auf den möglichen Mangel hingewiesen hat. Dies ist fast nie der Fall und selbst wenn einmal ein Hinweis erfolgt ist, ist er oft an einen nicht bevollmächtigten, wie den Architekten gesandt, oder nicht so ausgefüllt, wie es Gerichte und Rechtsprechung verlangen. Hier wird an einem Beispiel gezeigt, wie eine Bedenkenanmeldung verfasst werden kann.
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