Welche Daten muss ein Arbeitsvertrag im Handwerk mindestens enthalten?


Welche Daten muss ein Arbeitsvertrag im Handwerk mindestens enthalten?

Welche Daten muss ein Arbeitsvertrag im Handwerk mindestens enthalten?

#Betriebsmanagement

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für jedes Arbeitsverhältnis. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Handwerk gibt es einige Besonderheiten, die bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags zu beachten sind.

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Inhalt eines Arbeitsvertrags im Handwerk

Ein Arbeitsvertrag im Handwerk sollte folgende Punkte enthalten:

  • Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

  • Tätigkeit und Arbeitsort

  • Arbeitszeit

  • Vergütung

  • Probezeit

  • Kündigungsfristen

  • Sonstige Vereinbarungen

Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Im Arbeitsvertrag muss der Beginn des Arbeitsverhältnisses und seine Dauer festgelegt werden. Das Arbeitsverhältnis kann unbefristet oder befristet sein. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss die Befristungsfrist angegeben werden.

Tätigkeit und Arbeitsort

Der Arbeitsvertrag muss die Tätigkeit des Arbeitnehmers und den Arbeitsort festlegen. Die Tätigkeit muss so genau beschrieben sein, dass der Arbeitnehmer weiß, was von ihm erwartet wird. Der Arbeitsort muss ebenfalls so genau angegeben sein, dass der Arbeitnehmer weiß, wo er seine Arbeit verrichten muss.

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt in Deutschland 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit kann jedoch auch abweichend vereinbart werden.

Vergütung

Die Vergütung des Arbeitnehmers muss im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Die Vergütung besteht aus dem Grundlohn und den Zulagen. Der Grundlohn ist der Betrag, der dem Arbeitnehmer für seine normale Arbeitszeit zusteht. Die Zulagen sind zusätzliche Zahlungen, die der Arbeitnehmer für bestimmte Leistungen erhält, z. B. für Überstunden oder Schichtarbeit.

Probezeit

Die Probezeit ist eine Zeit, in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegenseitig kennenlernen können. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Kündigungsfristen

Die Kündigungsfristen für das Arbeitsverhältnis müssen im Arbeitsvertrag festgelegt werden. Die Kündigungsfristen richten sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Sonstige Vereinbarungen

Im Arbeitsvertrag können auch weitere Vereinbarungen getroffen werden, z. B. über

  • die Zuweisung eines Firmenfahrzeugs

  • die Nutzung eines Diensthandys

  • die Zahlung von Sachleistungen

  • die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen

Fazit

Ein Arbeitsvertrag im Handwerk sollte sorgfältig gestaltet werden. Er ist die Grundlage für ein gutes und faires Arbeitsverhältnis.


Lade dir die Checkliste von der Kanzlei Becker herunter, damit du das als Orientierung verwenden kannst. Bei offenen Fragen rundum Verträge und Formulare bieten die Rechtsexperten auch einen Vertrags-Checkup als Service an.

Zum Autor / zur Autorin

Andreas Becker

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Ich bin Andreas Becker und der Rechtsschutz jedes Handwerkers liegt uns am Herzen.

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